MY EBIKE – ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND MIETBEDINGUNGEN
FÜR DIE VERMIETUNG VON ELEKTROFAHRRÄDERN
Gültig ab: 1. Juli 2026
MY EBIKE – ÁLTALÁNOS SZERZŐDÉSI FELTÉTELEK / BÉRLETI FELTÉTELEK
elektromos kerékpárok bérbeadásához
Hatályos: 2026.07.01. napjától
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Vermieter
|
Name |
Szikla Krisztina Einzelunternehmerin |
|
Sitz |
8798 Zalabér, Zala út 25., Ungarn |
|
Registrierungsnummer des Einzelunternehmens |
62512101 |
|
Steuernummer |
92179255-1-40 |
|
|
info@myebike.hu |
|
Telefon |
+36 20 408 9471 |
nachfolgend "Vermieter" genannt.
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Vermieter
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Name |
Szikla Krisztina Einzelunternehmerin |
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Sitz |
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Registrierungsnummer des Einzelunternehmens |
62512101 |
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Steuernummer |
92179255-1-40 |
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info@myebike.hu |
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Telefon |
+36 20 408 9471 |
nachfolgend "Vermieter" genannt.
Vermieter
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Name |
Szikla Krisztina Einzelunternehmerin |
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Sitz |
8798 Zalabér, Zala út 25., Ungarn |
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62512101 |
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Steuernummer |
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info@myebike.hu |
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+36 20 408 9471 |
nachfolgend "Vermieter" genannt.
2. Gegenstand und Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
2.1. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die allgemeinen Bedingungen für die unter der Marke My eBike angebotenen Dienstleistungen zur Vermietung von Elektrofahrrädern.
2.2. Diese AGB sind untrennbarer Bestandteil jedes zwischen dem Vermieter und dem Mieter geschlossenen individuellen Mietvertrags über ein Elektrofahrrad (nachfolgend „Mietvertrag“) und gelten für alle Fragen, die im Mietvertrag nicht ausdrücklich geregelt sind.
2.3. Diese AGB gelten ausschließlich für Mietverhältnisse, bei denen der Mietvertrag vor Ort in Papierform abgeschlossen und von beiden Parteien unterzeichnet wird.
2.4. Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen des Mietvertrags und diesen AGB haben für das jeweilige Mietverhältnis die individuellen Bestimmungen des Mietvertrags Vorrang.
2.5. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags bestätigt und erklärt der Mieter, dass er diese AGB vor Abschluss des Mietvertrags erhalten hat oder angemessene Gelegenheit hatte, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen, dass er ihre Bestimmungen akzeptiert und sie als für sich verbindlich anerkennt.
3. Begriffsbestimmungen
3.1. Vermieter: der in Abschnitt 1 dieser AGB bezeichnete Dienstleister.
3.2. Mieter: eine voll geschäftsfähige natürliche Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, mit dem Vermieter einen Mietvertrag schließt, das Fahrrad für den eigenen Gebrauch oder für einen von ihr benannten Nutzer mietet und für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag verantwortlich ist.
3.3. Nutzer: die Person, die das vom Mieter gemietete Fahrrad tatsächlich benutzt.
3.4. Parteien: der Vermieter und der Mieter gemeinsam.
3.5. Fahrrad: das im Mietvertrag und im Übergabeprotokoll individuell bezeichnete Elektrofahrrad einschließlich sämtlicher Zubehörteile und Ausstattungsgegenstände, sofern sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt.
3.6. Zubehör: jeder zusammen mit dem Fahrrad übergebene Gegenstand, insbesondere Helm, Schloss, Schlüssel, Ladegerät, Akku, Reparaturset, Handyhalterung oder sonstiges mit dem Fahrrad übergebenes Zubehör.
3.7. Mietdauer: der Zeitraum zwischen dem im Mietvertrag angegebenen Beginn und Ende einschließlich einer etwaigen vereinbarten Verlängerung.
3.8. Partner: ein Beherbergungsbetrieb oder sonstiger Kooperationspartner, der mit dem Vermieter zusammenarbeitet, dessen Dienstleistungen seinen Gästen oder Kunden empfehlen und – mit Zustimmung des Mieters – die Anfrage des Mieters an den Vermieter weiterleiten kann. Der Partner wird nicht Vermieter im Rahmen des Mietvertrags.
3.9. Preisliste: das jeweils gültige, dem Mieter vorab zugänglich gemachte Gebührenverzeichnis des Vermieters, das insbesondere Mietpreise, Kaution, Liefer- und Abholgebühren sowie sonstige anfallende Gebühren enthält.
4. Buchung, vorherige Abstimmung und Abschluss des Mietvertrags
4.1. Der Mieter kann eine Mietanfrage direkt beim Vermieter oder über einen Partner stellen. Mit Zustimmung des Mieters leitet der Partner die Anfrage an den Vermieter weiter. Anschließend nimmt der Vermieter unmittelbar Kontakt mit dem Mieter auf, um die Einzelheiten der Buchung abzustimmen. Eine Buchung wird erst durch die Bestätigung des Vermieters verbindlich.
4.2. Eine vorherige Anfrage oder Angebotsanfrage begründet für sich allein noch kein Mietverhältnis. Der Mietvertrag wird in jedem Fall vor Ort in Papierform geschlossen und von beiden Parteien unterzeichnet. Im Übrigen gelten für das aufgrund einer Buchung entstehende Rechtsverhältnis die Bestimmungen des Abschnitts 17 dieser AGB.
4.3. Der Vermieter ist insbesondere berechtigt, die Vermietung abzulehnen, wenn:
a) der Mieter das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat;
b) die Identität des Mieters nicht überprüft werden kann;
c) der Mieter den Mietpreis oder die Kaution nicht spätestens bei Übergabe des Fahrrads bezahlt;
d) der Mieter nach Einschätzung des Vermieters unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Substanzen steht, die seine Fähigkeit zur sicheren Nutzung des Fahrrads beeinträchtigen können;
e) der Mieter aufgrund seines Verhaltens oder seines körperlichen oder geistigen Zustands offensichtlich nicht zur sicheren Nutzung des Fahrrads geeignet ist;
f) die Vermietung aufgrund gefährlicher Wetterbedingungen, technischer Gründe, fehlender Verfügbarkeit oder anderer Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Vermieters nicht sicher durchgeführt werden kann;
g) der Mieter die Unterzeichnung des Mietvertrags verweigert oder diese AGB nicht akzeptiert.
4.4. Der Vermieter behält sich das Recht vor, anstelle des ursprünglich vereinbarten Fahrrads ein Fahrrad derselben oder einer ähnlichen Kategorie anzubieten, wenn das ursprünglich vereinbarte Fahrrad nicht verfügbar ist oder aus technischen, sicherheitsbezogenen oder sonstigen Gründen nicht übergeben werden kann. Steht kein geeignetes Ersatzfahrrad zur Verfügung, können die Parteien die Vermietung einvernehmlich stornieren. In diesem Fall werden eine bereits gezahlte Buchungsgebühr oder ein im Voraus gezahlter Mietpreis zurückerstattet. Verweigert der Mieter hingegen aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, die Annahme des zuvor vereinbarten und zum vereinbarten Ort gelieferten Fahrrads oder storniert er die Vermietung vor Ort, ist er zur Zahlung der Liefergebühr verpflichtet; der Vermieter ist berechtigt, diese von der bereits gezahlten Buchungsgebühr abzuziehen.
4.5. Mit Unterzeichnung des Mietvertrags versichert der Mieter, dass sämtliche von ihm angegebenen Daten wahrheitsgemäß, richtig und aktuell sind.
5. Voraussetzungen der Vermietung
5.1. Voraussetzung für die Vermietung eines Fahrrads ist:
a) die Angabe der für die Durchführung des Mietvertrags erforderlichen personenbezogenen Daten;
b) die Überprüfung der Identität des Mieters anhand eines gültigen Lichtbildausweises;
c) die Unterzeichnung des Mietvertrags und die Annahme dieser AGB;
d) die Zahlung des Mietpreises und der Kaution; sowie
e) die Ausfüllung und Unterzeichnung des Übergabeprotokolls.
5.2. Der Vermieter ist berechtigt, die Identität des Mieters durch Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises zu überprüfen. Die Einzelheiten der Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der gesonderten Datenschutzerklärung des Vermieters geregelt.
5.3. Der Mieter kann das Fahrrad im eigenen Namen und auf eigene Verantwortung für den eigenen Gebrauch oder für einen von ihm benannten Nutzer mieten. Das Fahrrad darf keiner anderen, nicht zuvor benannten Person überlassen, nicht untervermietet und seine Nutzung nicht anderweitig auf eine andere Person übertragen werden. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden und Kosten, die aus einem Verstoß gegen diese Bestimmung entstehen.
6. Mietpreis, Kaution und Zahlung
6.1. Mietpreis, Kaution, Liefer- und Abholgebühren sowie Gebühren für zusätzliche Dienstleistungen werden im Mietvertrag und/oder in der Preisliste festgelegt.
6.2. Der Mietpreis ist das Entgelt für die Nutzung des Fahrrads und dessen Bereitstellung während der im Mietvertrag festgelegten Mietdauer.
6.3. Die Zahlung des Mietpreises und der Kaution ist Voraussetzung für die Übergabe des Fahrrads.
6.4. Der Vermieter akzeptiert folgende Zahlungsmethoden: Bargeld, Bankkarte, Banküberweisung oder eine andere von den Parteien im Voraus vereinbarte Zahlungsart.
6.5. Die Kaution dient als Sicherheit für die vertraglichen Verpflichtungen des Mieters. Ihre Höhe wird gemäß der Preisliste im Mietvertrag festgelegt. Die Kaution wird zurückerstattet, wenn das Fahrrad und sämtliches Zubehör vertragsgemäß, vollständig, unbeschädigt und fristgerecht zurückgegeben werden.
6.6. Der Vermieter ist berechtigt, von der Kaution alle nachgewiesenen und angemessenen Kosten, Gebühren und Schäden abzuziehen, die aus einer Vertragsverletzung des Mieters oder aus Umständen entstehen, die der Mieter zu vertreten hat, insbesondere Reparatur-, Ersatz-, Wertminderungs-, Reinigungs-, Verspätungs-, Bergungs-, Anfahrts-, Liefer- oder Abholkosten und -gebühren. Die näheren Regelungen zur Schadenshaftung enthält Abschnitt 15 dieser AGB.
6.7. Die Kaution dient ausschließlich als Sicherheit; ihre Höhe begrenzt weder die Schadenshaftung noch sonstige Zahlungsverpflichtungen des Mieters. Übersteigen die nachgewiesenen Schäden, Kosten oder sonstigen Ansprüche des Vermieters gegenüber dem Mieter die Kaution, ist der Vermieter berechtigt, nach Verrechnung der Kaution den verbleibenden Betrag vom Mieter zu verlangen. Der Mieter hat den durch die Kaution nicht gedeckten Betrag innerhalb der in der schriftlichen Aufforderung des Vermieters genannten Frist zu zahlen.
6.8. Die Kaution wird nicht verzinst.
7. Übergabe des Fahrrads
7.1. Das Fahrrad wird zu dem im Mietvertrag festgelegten Zeitpunkt und an dem dort festgelegten Ort übergeben.
7.2. Die Übergabe kann insbesondere an einer vom Vermieter bestimmten Übergabestelle, an der Unterkunft des Partners oder an einem anderen, von den Parteien im Voraus vereinbarten Ort erfolgen.
7.3. Der Vermieter übergibt das Fahrrad in überprüftem und bestimmungsgemäß nutzbarem Zustand. Bei Übernahme hat der Mieter das Fahrrad, sein Zubehör und seine grundlegende Funktionsfähigkeit zu überprüfen und dafür zu sorgen, dass sichtbare Mängel, Schäden, fehlende Gegenstände oder Einwände im Übergabeprotokoll festgehalten werden. Nimmt der Mieter das Fahrrad ohne Einwand entgegen und unterzeichnet das Übergabeprotokoll, gelten das Fahrrad und sein Zubehör als in dem dort dokumentierten Zustand übernommen.
7.4. Der Vermieter ist berechtigt, die Übergabe des Fahrrads in den in Abschnitt 4.3 dieser AGB genannten Fällen zu verweigern.
7.5. Erscheint der Mieter nicht zu dem im Mietvertrag vereinbarten Übergabezeitpunkt oder kann die Übergabe aus einem vom Mieter zu vertretenden Grund nicht durchgeführt werden, ist der Vermieter weder zur Verlängerung der Mietdauer noch zur Gewährung eines anderen Übergabezeitpunkts verpflichtet. Die Parteien können im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbaren.
8. Nutzung des Fahrrads
8.1. Das Fahrrad darf ausschließlich vom Mieter oder dem von ihm benannten Nutzer bestimmungsgemäß, sorgfältig und entsprechend den Informationen und Anweisungen des Vermieters, den Herstellerhinweisen, dem Mietvertrag und diesen AGB benutzt werden.
8.2. Der Mieter hat sicherzustellen, dass sowohl er selbst als auch der benannte Nutzer zur Nutzung des Fahrrads geeignet sind und die in diesen AGB und im Mietvertrag festgelegten Nutzungsregeln einhalten. Für das Verhalten des Nutzers haftet der Mieter wie für eigenes Verhalten.
8.3. Der Mieter und der Nutzer haben die geltenden Straßenverkehrsvorschriften, insbesondere die ungarische Straßenverkehrsordnung (KRESZ), einzuhalten. Die Nutzung des Fahrrads erfolgt in jedem Fall auf eigene Gefahr des tatsächlichen Nutzers.
8.4. Der Mieter versichert, dass sowohl er selbst als auch der benannte Nutzer über die für die sichere Nutzung des Fahrrads erforderliche körperliche, geistige und gesundheitliche Verfassung verfügen und mit den grundlegenden Fahreigenschaften und Besonderheiten eines Elektrofahrrads vertraut sind.
8.5. Das Tragen eines Helms wird bei der Nutzung des Fahrrads empfohlen. Der Mieter trägt die Verantwortung für die Folgen des Nichttragens eines Helms.
8.6. Das Fahrrad darf benutzt werden:
a) auf öffentlichen Straßen unter Einhaltung der geltenden Verkehrsvorschriften;
b) auf Radwegen;
c) auf leichten unbefestigten Wegen;
d) auf Schotterwegen, sofern deren Zustand eine sichere Nutzung ermöglicht.
8.7. Das Fahrrad darf nicht benutzt werden:
a) auf Downhill-Strecken oder in Bikeparks;
b) für Sprünge oder Rennen;
c) in extremem Gelände;
d) im Wasser, in tiefem Schlamm oder in einer Umgebung, die das elektrische System des Fahrrads gefährden kann;
e) unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Substanzen, die die sichere Bedienung beeinträchtigen;
f) zu rechtswidrigen Zwecken;
g) zur Beförderung von Personen oder Gütern, wenn dies mit der bestimmungsgemäßen Nutzung des Fahrrads unvereinbar ist;
h) in einer Weise, die das Fahrrad oder die Sicherheit des Mieters, des Nutzers oder Dritter gefährdet.
8.8. Der Mieter und der Nutzer dürfen das Fahrrad, den Akku, das Ladegerät, das GPS-Gerät oder sonstiges Zubehör weder zerlegen, verändern oder reparieren noch deren Reparatur veranlassen oder in deren Funktionsweise eingreifen.
8.9. Der Mieter hat sicherzustellen, dass das Fahrrad bei Nichtbenutzung abgeschlossen und an einem sicheren Ort abgestellt wird und alle angemessenen Maßnahmen zur Verhinderung von Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Vandalismus getroffen werden.
8.10. Das Fahrrad darf nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters transportiert werden. Beim Transport haben Mieter oder Nutzer das Gewicht und die besonderen Eigenschaften des Elektrofahrrads zu berücksichtigen und ausschließlich geeignete und sichere Fahrradtransportsysteme zu verwenden. Der Mieter haftet für Schäden, die durch unsachgemäßen Transport entstehen.
9. Akku, Laden und elektrisches System
9.1. Mieter und benannter Nutzer dürfen Akku, Ladegerät und elektrisches System nur bestimmungsgemäß und gemäß den Informationen und Anweisungen des Vermieters sowie den Herstellerhinweisen verwenden. Der Akku des Fahrrads darf ausschließlich mit dem vom Vermieter übergebenen Ladegerät und an einem üblichen 220-V-Stromnetz geladen werden.
9.2. Verboten sind:
a) das Zerlegen oder Öffnen des Akkus;
b) die Verwendung eines nicht originalen oder eines anderen als des vom Vermieter übergebenen Ladegeräts;
c) das Eintauchen des Akkus in Wasser, die Reinigung mit einem Hochdruckreiniger oder auf eine Weise, die das elektrische System gefährden kann;
d) jegliche Veränderung des elektrischen Systems;
e) die Verwendung eines beschädigten Akkus oder Ladegeräts;
f) die Lagerung des Akkus in direkter Sonneneinstrahlung, in der Nähe einer Wärmequelle oder an einem feuchten oder anderweitig unsicheren Ort.
9.3. Der Mieter erkennt an, dass die Reichweite des Fahrrads von mehreren Faktoren beeinflusst wird, insbesondere vom Gewicht des tatsächlichen Nutzers und des Gepäcks, von Straßenverhältnissen, Höhenunterschieden, Wetter, Reifenzustand, Unterstützungsstufe und Fahrweise. Reichweitenangaben des Vermieters dienen lediglich der Orientierung.
9.4. Mieter und benannter Nutzer haben den Ladezustand des Akkus zu überwachen und Mietdauer, Route und Rückfahrt entsprechend zu planen. Der Mieter trägt die Verantwortung für Folgen, die daraus entstehen, dass der Nutzer dieser Pflicht nicht nachkommt.
10. GPS-Ortung
10.1. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass das Fahrrad mit einem GPS-Ortungsgerät ausgestattet ist, und verpflichtet sich, auch den benannten Nutzer hierüber zu informieren.
10.2. Das GPS-Gerät dient insbesondere dem Schutz des Fahrrads, der Diebstahlprävention, der Ortung eines verlorenen oder gestohlenen Fahrrads und der Unterstützung seiner Wiederbeschaffung.
11. Panne und Hilfeleistung
11.1. Der Mieter hat den Vermieter unverzüglich über jede Panne, Funktionsstörung, Beschädigung oder sonstige Situation zu informieren, die die Nutzung des Fahrrads verhindert. Wird das Fahrrad von einem benannten Nutzer verwendet, hat der Mieter sicherzustellen, dass dieser einen bemerkten Defekt oder Schadensfall unverzüglich dem Mieter oder direkt dem Vermieter meldet. Der Mieter trägt die Verantwortung für Folgen einer unterlassenen Meldung durch den Nutzer.
11.2. Im Falle einer Panne dürfen Mieter oder Nutzer das Fahrrad nur weiterbenutzen, wenn dies nach den Informationen des Vermieters sicher möglich ist. Kann eine Weiterbenutzung den Defekt verschlimmern oder Unfallgefahr verursachen, ist die Nutzung sofort einzustellen.
11.3. Mieter und Nutzer dürfen das Fahrrad ohne vorherige Zustimmung des Vermieters weder selbst reparieren noch reparieren lassen.
11.4. Bei einer Panne oder einem Schadensfall leistet der Vermieter telefonische Hilfe und bestimmt nach Abstimmung mit dem Mieter die geeignete Vorgehensweise. Unter den hier festgelegten Bedingungen kann der Vermieter tagsüber an mit Kraftfahrzeugen erreichbaren Orten eine Bergungs- bzw. Abholhilfe anbieten. Diese kann insbesondere eine Vor-Ort-Prüfung, den Transport oder Austausch des Fahrrads oder eine andere mit dem Mieter vereinbarte angemessene Maßnahme umfassen.
11.5. Beruht die Panne auf einer Vertragsverletzung des Mieters, unsachgemäßer Nutzung durch Mieter oder Nutzer, schuldhaftem Verhalten (z. B. ungeeigneter Routenwahl oder Weiterfahrt mit entladenem Akku) oder einem anderen Umstand aus dem Verantwortungsbereich des Mieters, trägt der Mieter sämtliche nachgewiesenen und angemessenen daraus entstehenden Kosten, insbesondere Reparatur-, Bergungs-, Anfahrts- oder Ersatzkosten, die in der Preisliste festgelegte Kilometergebühr sowie erforderliche Material- und Arbeitskosten.
11.6. Ist die Panne dem Vermieter zuzurechnen oder tritt sie trotz ordnungsgemäßer Nutzung auf, bietet der Vermieter nach Möglichkeit Reparatur, Ersatz, Abholung oder eine andere angemessene Lösung an. Ist wegen eines technischen Problems, das der Mieter nicht zu vertreten hat, eine Abholung erforderlich, erfolgt diese tagsüber, an einem mit Kraftfahrzeug erreichbaren Ort und im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten kostenlos.
11.7. Die Hilfeleistung stellt weder eine ständige Bereitschaft noch einen garantierten Reparaturdienst vor Ort dar. Sie erfolgt ausschließlich im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten, Öffnungszeiten und Verfügbarkeit des Vermieters sowie abhängig von Wetter-, Verkehrs- und geografischen Bedingungen des Servicegebiets.
12. Schaden, Unfall, Diebstahl und Verlust
12.1. Der Mieter hat den Vermieter unverzüglich über jeden Unfall, Diebstahl, jede Unterschlagung, jeden Verlust, einen gegenüber Dritten verursachten Schaden oder ein behördliches Einschreiten zu informieren.
12.2. Bei Unfall, Personenschaden, Diebstahl, Unterschlagung oder einem gegenüber Dritten verursachten Schaden hat der Mieter die erforderlichen behördlichen Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere – soweit dies nach Art des Vorfalls erforderlich ist – eine polizeiliche Anzeige bzw. Strafanzeige zu erstatten.
12.3. Bei Diebstahl oder Unterschlagung hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu informieren, eine polizeiliche Anzeige zu erstatten, dem Vermieter einen entsprechenden Nachweis vorzulegen und bei der Ortung des Fahrrads mitzuwirken.
12.4. Der Mieter hat die Umstände eines Schadensfalls wahrheitsgemäß darzustellen. Der Vorfall ist von den Parteien oder, soweit erforderlich, vom Mieter in einem Schadensformular oder einer schriftlichen Niederschrift festzuhalten.
12.5. Der Mieter hat bei der Dokumentation des Vorfalls mitzuwirken und – sofern dies gefahrlos möglich ist – insbesondere Fotos vom Ort, vom Fahrrad sowie von Schäden oder fehlenden Gegenständen anzufertigen.
13. Rückgabe des Fahrrads
13.1. Der Mieter hat das Fahrrad zusammen mit sämtlichem Zubehör zu dem im Mietvertrag festgelegten Zeitpunkt und an dem dort bestimmten Ort zurückzugeben.
13.2. Das Fahrrad ist sauber und in einem ohne Weiteres überprüfbaren Zustand zurückzugeben. Staub infolge normaler Nutzung stellt keine Vertragsverletzung dar.
13.3. Wird das Fahrrad schlammig, übermäßig verschmutzt oder in einem Zustand zurückgegeben, der eine besondere Reinigung durch den Vermieter erfordert, ist der Vermieter berechtigt, die in der Preisliste festgelegte Reinigungs- und Wartungsgebühr zu berechnen.
13.4. Das Fahrrad darf nicht mit einem Hochdruckreiniger gereinigt werden. Der Mieter haftet für Schäden, die durch Hochdruckreinigung, unsachgemäße Reinigung oder Eindringen von Wasser in das elektrische System entstehen.
13.5. Bei Rückgabe überprüft der Vermieter den Zustand des Fahrrads und des Zubehörs. Schäden, fehlende Gegenstände, übermäßige Verschmutzung, verspätete Rückgabe sowie alle für die Abrechnung der Kaution relevanten Umstände werden im Übergabeprotokoll oder in einer gesonderten schriftlichen Niederschrift festgehalten.
13.6. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, hat der Mieter bei einer Rückgabe vor Ablauf der Mietdauer keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Mietpreises.
13.7. Der Mieter ist nicht berechtigt, das Fahrrad oder dessen Zubehör wegen tatsächlicher oder vermeintlicher Ansprüche, Einwendungen oder Forderungen gegen den Vermieter zurückzubehalten. Solche Ansprüche können unabhängig von der Rückgabepflicht gesondert geltend gemacht werden.
14. Verspätete Rückgabe
14.1. Eine Rückgabe gilt als verspätet, wenn der Mieter das Fahrrad nicht bis zu dem im Mietvertrag festgelegten Rückgabezeitpunkt zurückgibt. Der Mieter hat den Vermieter über jede Verspätung unverzüglich zu informieren.
14.2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gewährt der Vermieter folgende Kulanzzeit: 30 Minuten bei stundenweiser Miete und 1 Stunde bei tageweiser Miete.
14.3. Überschreitet die Verspätung die jeweilige Kulanzzeit, ist der Vermieter berechtigt, die in der Preisliste festgelegte Verspätungsgebühr zu berechnen.
14.4. Entstehen dem Vermieter durch die Verspätung zusätzliche Schäden oder Kosten oder wird dadurch die Leistung gegenüber einem anderen Mieter verhindert, ist der Vermieter berechtigt, den nachgewiesenen, über die Verspätungsgebühr hinausgehenden Schaden geltend zu machen.
14.5. Gibt der Mieter das Fahrrad nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der Mietdauer zurück und arbeitet er nicht mit dem Vermieter zusammen, ist der Vermieter berechtigt, die zum Auffinden und zur Wiedererlangung des Fahrrads erforderlichen Maßnahmen zum Schutz seines Eigentums sowie behördliche und rechtliche Maßnahmen einzuleiten.
14.6. Die Mietdauer kann nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters und vorbehaltlich der Verfügbarkeit verlängert werden. Der Mieter hat die gewünschte Verlängerung vor Ablauf der Mietdauer telefonisch mit dem Vermieter abzustimmen und anschließend per E-Mail zu bestätigen. Die Verlängerung gilt erst als angenommen, wenn der Vermieter sie per E-Mail bestätigt, die Rechnung über die Verlängerungsgebühr ausstellt und der Mieter die in der Preisliste festgelegte Verlängerungsgebühr bezahlt. Mit dem Antrag auf Verlängerung erkennt der Mieter an, dass dessen Annahme eine zusätzliche Zahlungspflicht begründet.
15. Haftung, Schäden und Schadenstragung
15.1. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden und Kosten, die aus einer Vertragsverletzung des Mieters, einer unsachgemäßen Nutzung durch Mieter oder Nutzer, fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten, einem Verstoß gegen Verkehrsvorschriften oder einem Verstoß gegen die in diesen AGB oder im Mietvertrag festgelegten Nutzungs- und Sicherungspflichten entstehen.
15.2. Die Haftung des Mieters umfasst insbesondere den Verlust, das Fehlen von Teilen oder die Beschädigung des Fahrrads oder seines Zubehörs; dem Mieter zurechenbare Umstände im Zusammenhang mit Diebstahl oder Unterschlagung; Schäden am Akku, Ladegerät, GPS-Gerät oder elektrischen System; Schäden durch unsachgemäßen Transport; sowie Bußgelder, Zuschläge oder sonstige Kosten, die dem Vermieter aufgrund des Verhaltens des Mieters oder Nutzers auferlegt werden.
15.3. Normale Abnutzung infolge bestimmungsgemäßer Nutzung gilt nicht als Schaden.
15.4. Der Mieter ist von der Haftung befreit, wenn er nachweist, dass der Schaden weder durch das Verhalten des Mieters oder Nutzers noch durch unsachgemäße Nutzung des Fahrrads oder einen Umstand aus dem Verantwortungsbereich des Mieters verursacht wurde.
15.5. Die Schadenshöhe wird vom Vermieter unter Berücksichtigung der Art des Schadens, der voraussichtlichen oder tatsächlichen Reparatur- oder Ersatzkosten, der Wertminderung und, soweit erforderlich, eines Angebots eines Servicebetriebs oder Händlers ermittelt. Der Vermieter informiert den Mieter über die Grundlage der Berechnung.
15.6. Der Mieter hat die Kosten der Reparatur oder des Ersatzes des Fahrrads oder eines Zubehörteils zu erstatten. Ist eine wirtschaftliche Reparatur nicht möglich oder liegt Zerstörung, Verlust oder Nichtrückgabe vor, hat er den Wiederbeschaffungswert sowie die damit verbundenen nachgewiesenen Kosten zu erstatten.
16. Versicherung
16.1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben ist, erbringt der Vermieter keine Versicherungsleistungen.
16.2. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass es in seiner Verantwortung liegt, für die Nutzung des Fahrrads eine von ihm für erforderlich gehaltene Unfall-, Kranken-, Sach- oder Haftpflichtversicherung für sich selbst und gegebenenfalls für den benannten Nutzer abzuschließen.
17. Buchung, Stornierung und Änderungen
17.1. Möchte der Mieter einen zuvor vereinbarten Miettermin ändern oder stornieren, hat er den Vermieter so früh wie möglich zu informieren. Der Vermieter ist nur im Rahmen der Verfügbarkeit verpflichtet, einer gewünschten Änderung nachzukommen. Bei einer Vorabbuchung berechnet der Vermieter die in der Preisliste festgelegte Gebühr, die auf den Mietpreis angerechnet wird.
17.2. Erscheint der Mieter nicht zum gebuchten Zeitpunkt oder übernimmt er das Fahrrad aus einem von ihm zu vertretenden Grund nicht, ist der Vermieter berechtigt, die Vorabbuchung zu stornieren. In diesem Fall wird die bereits gezahlte Vorabbuchungsgebühr nicht zurückerstattet. Der Mieter kann die Vermietung spätestens 72 Stunden vor Beginn der Mietdauer kostenlos stornieren; in diesem Fall wird die Vorabbuchungsgebühr zurückerstattet.
17.3. Der Vermieter ist berechtigt, die Vermietung oder Vorabbuchung ohne Schadensersatzpflicht zu stornieren oder zu ändern, wenn dies aufgrund außergewöhnlicher Wetterbedingungen, technischer Störungen, Unfallgefahr, fehlender Verfügbarkeit oder anderer Umstände außerhalb seines Einflussbereichs (höhere Gewalt) gerechtfertigt ist. In diesem Fall bietet der Vermieter nach Möglichkeit einen Ersatztermin, ein anderes Fahrrad oder eine andere angemessene Lösung an; ist dies nicht möglich, wird eine bereits gezahlte Vorabbuchungsgebühr zurückerstattet.
18. Gewährleistung
18.1. Der Vermieter gewährleistet, dass das Fahrrad bei Übergabe für die bestimmungsgemäße Nutzung geeignet ist.
18.2. Der Mieter kann wegen optischer Mängel oder Schäden, die die bestimmungsgemäße Nutzung des Fahrrads nicht beeinträchtigen und bei Übergabe bekannt waren oder im Übergabeprotokoll festgehalten wurden, keine Ansprüche geltend machen.
18.3. Wird das Fahrrad während der Mietdauer aus einem Grund unbenutzbar, den weder der Mieter noch der Nutzer zu vertreten hat, verfährt der Vermieter gemäß Abschnitt 11.
18.4. Der Vermieter haftet nicht, wenn die Nutzung des Fahrrads durch einen Umstand verhindert wird, den der Mieter oder Nutzer zu vertreten hat, insbesondere durch unsachgemäße Nutzung, ungeeignete Routenwahl, unzureichende körperliche Verfassung, unsachgemäßen Umgang mit dem Akku oder durch Wetter-, Straßen- oder sonstige Bedingungen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat.
19. Datenschutz
19.1. Die Einzelheiten der Verarbeitung personenbezogener Daten des Mieters und gegebenenfalls des Nutzers sind in der Datenschutzerklärung des Vermieters geregelt.
20. Beschwerdebearbeitung
20.1. Der Mieter kann Beschwerden im Zusammenhang mit der Vermietung, dem Fahrrad oder den Dienstleistungen des Vermieters über die in Abschnitt 1 angegebenen Kontaktdaten einreichen.
20.2. Der Vermieter prüft mündliche Beschwerden nach Möglichkeit unverzüglich und schafft erforderlichenfalls Abhilfe. Ist eine sofortige Prüfung nicht möglich oder ist der Mieter mit der Bearbeitung nicht einverstanden, fertigt der Vermieter eine schriftliche Niederschrift an.
20.3. Auf eine schriftliche Beschwerde erteilt der Vermieter innerhalb von 30 Tagen nach Eingang eine inhaltliche schriftliche Antwort. Wird die Beschwerde zurückgewiesen, begründet der Vermieter seinen Standpunkt.
20.4. Im Falle einer Verbraucherstreitigkeit ist der Mieter berechtigt, sich an eine Schlichtungsstelle zu wenden. Die für das Komitat Zala zuständige regionale Schlichtungsstelle ist die Schlichtungsstelle des Komitats Győr-Moson-Sopron (Győr-Moson-Sopron Vármegyei Békéltető Testület). Sitz und Postanschrift: 9021 Győr, Szent István út 10/A., Ungarn; Telefon: +36 96 520 217; E-Mail: bekelteto.testulet@gymsmkik.hu; Website: www.bekeltetesgyor.hu.
21. Änderung der AGB
21.1. Der Vermieter ist berechtigt, diese AGB einseitig zu ändern.
21.2. Änderungen dieser AGB berühren bereits abgeschlossene Mietverträge nicht, sofern die Parteien nicht gemeinsam schriftlich etwas anderes vereinbaren.
21.3. Für jedes Mietverhältnis gelten der Mietvertrag und die Fassung dieser AGB, die der Mieter bei Unterzeichnung des Mietvertrags akzeptiert hat.
22. Schlussbestimmungen
22.1. Für Fragen, die weder in diesen AGB noch im Mietvertrag geregelt sind, gilt ungarisches Recht, insbesondere die Bestimmungen des Gesetzes Nr. V von 2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch.
22.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
22.3. Unterlässt oder verzögert der Vermieter die Durchsetzung eines Rechts, stellt dies keinen Verzicht auf dieses Recht dar.
22.4. Die Parteien bemühen sich, Streitigkeiten vorrangig im Wege einer einvernehmlichen Abstimmung beizulegen.
My eBike
2. Gegenstand und Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
2.1. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die allgemeinen Bedingungen für die unter der Marke My eBike angebotenen Dienstleistungen zur Vermietung von Elektrofahrrädern.
2.2. Diese AGB sind untrennbarer Bestandteil jedes zwischen dem Vermieter und dem Mieter geschlossenen individuellen Mietvertrags über ein Elektrofahrrad (nachfolgend „Mietvertrag“) und gelten für alle Fragen, die im Mietvertrag nicht ausdrücklich geregelt sind.
2.3. Diese AGB gelten ausschließlich für Mietverhältnisse, bei denen der Mietvertrag vor Ort in Papierform abgeschlossen und von beiden Parteien unterzeichnet wird.
2.4. Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen des Mietvertrags und diesen AGB haben für das jeweilige Mietverhältnis die individuellen Bestimmungen des Mietvertrags Vorrang.
2.5. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags bestätigt und erklärt der Mieter, dass er diese AGB vor Abschluss des Mietvertrags erhalten hat oder angemessene Gelegenheit hatte, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen, dass er ihre Bestimmungen akzeptiert und sie als für sich verbindlich anerkennt.
3. Begriffsbestimmungen
3.1. Vermieter: der in Abschnitt 1 dieser AGB bezeichnete Dienstleister.
3.2. Mieter: eine voll geschäftsfähige natürliche Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, mit dem Vermieter einen Mietvertrag schließt, das Fahrrad für den eigenen Gebrauch oder für einen von ihr benannten Nutzer mietet und für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag verantwortlich ist.
3.3. Nutzer: die Person, die das vom Mieter gemietete Fahrrad tatsächlich benutzt.
3.4. Parteien: der Vermieter und der Mieter gemeinsam.
3.5. Fahrrad: das im Mietvertrag und im Übergabeprotokoll individuell bezeichnete Elektrofahrrad einschließlich sämtlicher Zubehörteile und Ausstattungsgegenstände, sofern sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt.
3.6. Zubehör: jeder zusammen mit dem Fahrrad übergebene Gegenstand, insbesondere Helm, Schloss, Schlüssel, Ladegerät, Akku, Reparaturset, Handyhalterung oder sonstiges mit dem Fahrrad übergebenes Zubehör.
3.7. Mietdauer: der Zeitraum zwischen dem im Mietvertrag angegebenen Beginn und Ende einschließlich einer etwaigen vereinbarten Verlängerung.
3.8. Partner: ein Beherbergungsbetrieb oder sonstiger Kooperationspartner, der mit dem Vermieter zusammenarbeitet, dessen Dienstleistungen seinen Gästen oder Kunden empfehlen und – mit Zustimmung des Mieters – die Anfrage des Mieters an den Vermieter weiterleiten kann. Der Partner wird nicht Vermieter im Rahmen des Mietvertrags.
3.9. Preisliste: das jeweils gültige, dem Mieter vorab zugänglich gemachte Gebührenverzeichnis des Vermieters, das insbesondere Mietpreise, Kaution, Liefer- und Abholgebühren sowie sonstige anfallende Gebühren enthält.
4. Buchung, vorherige Abstimmung und Abschluss des Mietvertrags
4.1. Der Mieter kann eine Mietanfrage direkt beim Vermieter oder über einen Partner stellen. Mit Zustimmung des Mieters leitet der Partner die Anfrage an den Vermieter weiter. Anschließend nimmt der Vermieter unmittelbar Kontakt mit dem Mieter auf, um die Einzelheiten der Buchung abzustimmen. Eine Buchung wird erst durch die Bestätigung des Vermieters verbindlich.
4.2. Eine vorherige Anfrage oder Angebotsanfrage begründet für sich allein noch kein Mietverhältnis. Der Mietvertrag wird in jedem Fall vor Ort in Papierform geschlossen und von beiden Parteien unterzeichnet. Im Übrigen gelten für das aufgrund einer Buchung entstehende Rechtsverhältnis die Bestimmungen des Abschnitts 17 dieser AGB.
4.3. Der Vermieter ist insbesondere berechtigt, die Vermietung abzulehnen, wenn:
a) der Mieter das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat;
b) die Identität des Mieters nicht überprüft werden kann;
c) der Mieter den Mietpreis oder die Kaution nicht spätestens bei Übergabe des Fahrrads bezahlt;
d) der Mieter nach Einschätzung des Vermieters unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Substanzen steht, die seine Fähigkeit zur sicheren Nutzung des Fahrrads beeinträchtigen können;
e) der Mieter aufgrund seines Verhaltens oder seines körperlichen oder geistigen Zustands offensichtlich nicht zur sicheren Nutzung des Fahrrads geeignet ist;
f) die Vermietung aufgrund gefährlicher Wetterbedingungen, technischer Gründe, fehlender Verfügbarkeit oder anderer Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Vermieters nicht sicher durchgeführt werden kann;
g) der Mieter die Unterzeichnung des Mietvertrags verweigert oder diese AGB nicht akzeptiert.
4.4. Der Vermieter behält sich das Recht vor, anstelle des ursprünglich vereinbarten Fahrrads ein Fahrrad derselben oder einer ähnlichen Kategorie anzubieten, wenn das ursprünglich vereinbarte Fahrrad nicht verfügbar ist oder aus technischen, sicherheitsbezogenen oder sonstigen Gründen nicht übergeben werden kann. Steht kein geeignetes Ersatzfahrrad zur Verfügung, können die Parteien die Vermietung einvernehmlich stornieren. In diesem Fall werden eine bereits gezahlte Buchungsgebühr oder ein im Voraus gezahlter Mietpreis zurückerstattet. Verweigert der Mieter hingegen aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, die Annahme des zuvor vereinbarten und zum vereinbarten Ort gelieferten Fahrrads oder storniert er die Vermietung vor Ort, ist er zur Zahlung der Liefergebühr verpflichtet; der Vermieter ist berechtigt, diese von der bereits gezahlten Buchungsgebühr abzuziehen.
4.5. Mit Unterzeichnung des Mietvertrags versichert der Mieter, dass sämtliche von ihm angegebenen Daten wahrheitsgemäß, richtig und aktuell sind.
5. Voraussetzungen der Vermietung
5.1. Voraussetzung für die Vermietung eines Fahrrads ist:
a) die Angabe der für die Durchführung des Mietvertrags erforderlichen personenbezogenen Daten;
b) die Überprüfung der Identität des Mieters anhand eines gültigen Lichtbildausweises;
c) die Unterzeichnung des Mietvertrags und die Annahme dieser AGB;
d) die Zahlung des Mietpreises und der Kaution; sowie
e) die Ausfüllung und Unterzeichnung des Übergabeprotokolls.
5.2. Der Vermieter ist berechtigt, die Identität des Mieters durch Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises zu überprüfen. Die Einzelheiten der Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der gesonderten Datenschutzerklärung des Vermieters geregelt.
5.3. Der Mieter kann das Fahrrad im eigenen Namen und auf eigene Verantwortung für den eigenen Gebrauch oder für einen von ihm benannten Nutzer mieten. Das Fahrrad darf keiner anderen, nicht zuvor benannten Person überlassen, nicht untervermietet und seine Nutzung nicht anderweitig auf eine andere Person übertragen werden. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden und Kosten, die aus einem Verstoß gegen diese Bestimmung entstehen.
6. Mietpreis, Kaution und Zahlung
6.1. Mietpreis, Kaution, Liefer- und Abholgebühren sowie Gebühren für zusätzliche Dienstleistungen werden im Mietvertrag und/oder in der Preisliste festgelegt.
6.2. Der Mietpreis ist das Entgelt für die Nutzung des Fahrrads und dessen Bereitstellung während der im Mietvertrag festgelegten Mietdauer.
6.3. Die Zahlung des Mietpreises und der Kaution ist Voraussetzung für die Übergabe des Fahrrads.
6.4. Der Vermieter akzeptiert folgende Zahlungsmethoden: Bargeld, Bankkarte, Banküberweisung oder eine andere von den Parteien im Voraus vereinbarte Zahlungsart.
6.5. Die Kaution dient als Sicherheit für die vertraglichen Verpflichtungen des Mieters. Ihre Höhe wird gemäß der Preisliste im Mietvertrag festgelegt. Die Kaution wird zurückerstattet, wenn das Fahrrad und sämtliches Zubehör vertragsgemäß, vollständig, unbeschädigt und fristgerecht zurückgegeben werden.
6.6. Der Vermieter ist berechtigt, von der Kaution alle nachgewiesenen und angemessenen Kosten, Gebühren und Schäden abzuziehen, die aus einer Vertragsverletzung des Mieters oder aus Umständen entstehen, die der Mieter zu vertreten hat, insbesondere Reparatur-, Ersatz-, Wertminderungs-, Reinigungs-, Verspätungs-, Bergungs-, Anfahrts-, Liefer- oder Abholkosten und -gebühren. Die näheren Regelungen zur Schadenshaftung enthält Abschnitt 15 dieser AGB.
6.7. Die Kaution dient ausschließlich als Sicherheit; ihre Höhe begrenzt weder die Schadenshaftung noch sonstige Zahlungsverpflichtungen des Mieters. Übersteigen die nachgewiesenen Schäden, Kosten oder sonstigen Ansprüche des Vermieters gegenüber dem Mieter die Kaution, ist der Vermieter berechtigt, nach Verrechnung der Kaution den verbleibenden Betrag vom Mieter zu verlangen. Der Mieter hat den durch die Kaution nicht gedeckten Betrag innerhalb der in der schriftlichen Aufforderung des Vermieters genannten Frist zu zahlen.
6.8. Die Kaution wird nicht verzinst.
7. Übergabe des Fahrrads
7.1. Das Fahrrad wird zu dem im Mietvertrag festgelegten Zeitpunkt und an dem dort festgelegten Ort übergeben.
7.2. Die Übergabe kann insbesondere an einer vom Vermieter bestimmten Übergabestelle, an der Unterkunft des Partners oder an einem anderen, von den Parteien im Voraus vereinbarten Ort erfolgen.
7.3. Der Vermieter übergibt das Fahrrad in überprüftem und bestimmungsgemäß nutzbarem Zustand. Bei Übernahme hat der Mieter das Fahrrad, sein Zubehör und seine grundlegende Funktionsfähigkeit zu überprüfen und dafür zu sorgen, dass sichtbare Mängel, Schäden, fehlende Gegenstände oder Einwände im Übergabeprotokoll festgehalten werden. Nimmt der Mieter das Fahrrad ohne Einwand entgegen und unterzeichnet das Übergabeprotokoll, gelten das Fahrrad und sein Zubehör als in dem dort dokumentierten Zustand übernommen.
7.4. Der Vermieter ist berechtigt, die Übergabe des Fahrrads in den in Abschnitt 4.3 dieser AGB genannten Fällen zu verweigern.
7.5. Erscheint der Mieter nicht zu dem im Mietvertrag vereinbarten Übergabezeitpunkt oder kann die Übergabe aus einem vom Mieter zu vertretenden Grund nicht durchgeführt werden, ist der Vermieter weder zur Verlängerung der Mietdauer noch zur Gewährung eines anderen Übergabezeitpunkts verpflichtet. Die Parteien können im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbaren.
8. Nutzung des Fahrrads
8.1. Das Fahrrad darf ausschließlich vom Mieter oder dem von ihm benannten Nutzer bestimmungsgemäß, sorgfältig und entsprechend den Informationen und Anweisungen des Vermieters, den Herstellerhinweisen, dem Mietvertrag und diesen AGB benutzt werden.
8.2. Der Mieter hat sicherzustellen, dass sowohl er selbst als auch der benannte Nutzer zur Nutzung des Fahrrads geeignet sind und die in diesen AGB und im Mietvertrag festgelegten Nutzungsregeln einhalten. Für das Verhalten des Nutzers haftet der Mieter wie für eigenes Verhalten.
8.3. Der Mieter und der Nutzer haben die geltenden Straßenverkehrsvorschriften, insbesondere die ungarische Straßenverkehrsordnung (KRESZ), einzuhalten. Die Nutzung des Fahrrads erfolgt in jedem Fall auf eigene Gefahr des tatsächlichen Nutzers.
8.4. Der Mieter versichert, dass sowohl er selbst als auch der benannte Nutzer über die für die sichere Nutzung des Fahrrads erforderliche körperliche, geistige und gesundheitliche Verfassung verfügen und mit den grundlegenden Fahreigenschaften und Besonderheiten eines Elektrofahrrads vertraut sind.
8.5. Das Tragen eines Helms wird bei der Nutzung des Fahrrads empfohlen. Der Mieter trägt die Verantwortung für die Folgen des Nichttragens eines Helms.
8.6. Das Fahrrad darf benutzt werden:
a) auf öffentlichen Straßen unter Einhaltung der geltenden Verkehrsvorschriften;
b) auf Radwegen;
c) auf leichten unbefestigten Wegen;
d) auf Schotterwegen, sofern deren Zustand eine sichere Nutzung ermöglicht.
8.7. Das Fahrrad darf nicht benutzt werden:
a) auf Downhill-Strecken oder in Bikeparks;
b) für Sprünge oder Rennen;
c) in extremem Gelände;
d) im Wasser, in tiefem Schlamm oder in einer Umgebung, die das elektrische System des Fahrrads gefährden kann;
e) unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Substanzen, die die sichere Bedienung beeinträchtigen;
f) zu rechtswidrigen Zwecken;
g) zur Beförderung von Personen oder Gütern, wenn dies mit der bestimmungsgemäßen Nutzung des Fahrrads unvereinbar ist;
h) in einer Weise, die das Fahrrad oder die Sicherheit des Mieters, des Nutzers oder Dritter gefährdet.
8.8. Der Mieter und der Nutzer dürfen das Fahrrad, den Akku, das Ladegerät, das GPS-Gerät oder sonstiges Zubehör weder zerlegen, verändern oder reparieren noch deren Reparatur veranlassen oder in deren Funktionsweise eingreifen.
8.9. Der Mieter hat sicherzustellen, dass das Fahrrad bei Nichtbenutzung abgeschlossen und an einem sicheren Ort abgestellt wird und alle angemessenen Maßnahmen zur Verhinderung von Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Vandalismus getroffen werden.
8.10. Das Fahrrad darf nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters transportiert werden. Beim Transport haben Mieter oder Nutzer das Gewicht und die besonderen Eigenschaften des Elektrofahrrads zu berücksichtigen und ausschließlich geeignete und sichere Fahrradtransportsysteme zu verwenden. Der Mieter haftet für Schäden, die durch unsachgemäßen Transport entstehen.
9. Akku, Laden und elektrisches System
9.1. Mieter und benannter Nutzer dürfen Akku, Ladegerät und elektrisches System nur bestimmungsgemäß und gemäß den Informationen und Anweisungen des Vermieters sowie den Herstellerhinweisen verwenden. Der Akku des Fahrrads darf ausschließlich mit dem vom Vermieter übergebenen Ladegerät und an einem üblichen 220-V-Stromnetz geladen werden.
9.2. Verboten sind:
a) das Zerlegen oder Öffnen des Akkus;
b) die Verwendung eines nicht originalen oder eines anderen als des vom Vermieter übergebenen Ladegeräts;
c) das Eintauchen des Akkus in Wasser, die Reinigung mit einem Hochdruckreiniger oder auf eine Weise, die das elektrische System gefährden kann;
d) jegliche Veränderung des elektrischen Systems;
e) die Verwendung eines beschädigten Akkus oder Ladegeräts;
f) die Lagerung des Akkus in direkter Sonneneinstrahlung, in der Nähe einer Wärmequelle oder an einem feuchten oder anderweitig unsicheren Ort.
9.3. Der Mieter erkennt an, dass die Reichweite des Fahrrads von mehreren Faktoren beeinflusst wird, insbesondere vom Gewicht des tatsächlichen Nutzers und des Gepäcks, von Straßenverhältnissen, Höhenunterschieden, Wetter, Reifenzustand, Unterstützungsstufe und Fahrweise. Reichweitenangaben des Vermieters dienen lediglich der Orientierung.
9.4. Mieter und benannter Nutzer haben den Ladezustand des Akkus zu überwachen und Mietdauer, Route und Rückfahrt entsprechend zu planen. Der Mieter trägt die Verantwortung für Folgen, die daraus entstehen, dass der Nutzer dieser Pflicht nicht nachkommt.
10. GPS-Ortung
10.1. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass das Fahrrad mit einem GPS-Ortungsgerät ausgestattet ist, und verpflichtet sich, auch den benannten Nutzer hierüber zu informieren.
10.2. Das GPS-Gerät dient insbesondere dem Schutz des Fahrrads, der Diebstahlprävention, der Ortung eines verlorenen oder gestohlenen Fahrrads und der Unterstützung seiner Wiederbeschaffung.
11. Panne und Hilfeleistung
11.1. Der Mieter hat den Vermieter unverzüglich über jede Panne, Funktionsstörung, Beschädigung oder sonstige Situation zu informieren, die die Nutzung des Fahrrads verhindert. Wird das Fahrrad von einem benannten Nutzer verwendet, hat der Mieter sicherzustellen, dass dieser einen bemerkten Defekt oder Schadensfall unverzüglich dem Mieter oder direkt dem Vermieter meldet. Der Mieter trägt die Verantwortung für Folgen einer unterlassenen Meldung durch den Nutzer.
11.2. Im Falle einer Panne dürfen Mieter oder Nutzer das Fahrrad nur weiterbenutzen, wenn dies nach den Informationen des Vermieters sicher möglich ist. Kann eine Weiterbenutzung den Defekt verschlimmern oder Unfallgefahr verursachen, ist die Nutzung sofort einzustellen.
11.3. Mieter und Nutzer dürfen das Fahrrad ohne vorherige Zustimmung des Vermieters weder selbst reparieren noch reparieren lassen.
11.4. Bei einer Panne oder einem Schadensfall leistet der Vermieter telefonische Hilfe und bestimmt nach Abstimmung mit dem Mieter die geeignete Vorgehensweise. Unter den hier festgelegten Bedingungen kann der Vermieter tagsüber an mit Kraftfahrzeugen erreichbaren Orten eine Bergungs- bzw. Abholhilfe anbieten. Diese kann insbesondere eine Vor-Ort-Prüfung, den Transport oder Austausch des Fahrrads oder eine andere mit dem Mieter vereinbarte angemessene Maßnahme umfassen.
11.5. Beruht die Panne auf einer Vertragsverletzung des Mieters, unsachgemäßer Nutzung durch Mieter oder Nutzer, schuldhaftem Verhalten (z. B. ungeeigneter Routenwahl oder Weiterfahrt mit entladenem Akku) oder einem anderen Umstand aus dem Verantwortungsbereich des Mieters, trägt der Mieter sämtliche nachgewiesenen und angemessenen daraus entstehenden Kosten, insbesondere Reparatur-, Bergungs-, Anfahrts- oder Ersatzkosten, die in der Preisliste festgelegte Kilometergebühr sowie erforderliche Material- und Arbeitskosten.
11.6. Ist die Panne dem Vermieter zuzurechnen oder tritt sie trotz ordnungsgemäßer Nutzung auf, bietet der Vermieter nach Möglichkeit Reparatur, Ersatz, Abholung oder eine andere angemessene Lösung an. Ist wegen eines technischen Problems, das der Mieter nicht zu vertreten hat, eine Abholung erforderlich, erfolgt diese tagsüber, an einem mit Kraftfahrzeug erreichbaren Ort und im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten kostenlos.
11.7. Die Hilfeleistung stellt weder eine ständige Bereitschaft noch einen garantierten Reparaturdienst vor Ort dar. Sie erfolgt ausschließlich im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten, Öffnungszeiten und Verfügbarkeit des Vermieters sowie abhängig von Wetter-, Verkehrs- und geografischen Bedingungen des Servicegebiets.
12. Schaden, Unfall, Diebstahl und Verlust
12.1. Der Mieter hat den Vermieter unverzüglich über jeden Unfall, Diebstahl, jede Unterschlagung, jeden Verlust, einen gegenüber Dritten verursachten Schaden oder ein behördliches Einschreiten zu informieren.
12.2. Bei Unfall, Personenschaden, Diebstahl, Unterschlagung oder einem gegenüber Dritten verursachten Schaden hat der Mieter die erforderlichen behördlichen Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere – soweit dies nach Art des Vorfalls erforderlich ist – eine polizeiliche Anzeige bzw. Strafanzeige zu erstatten.
12.3. Bei Diebstahl oder Unterschlagung hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu informieren, eine polizeiliche Anzeige zu erstatten, dem Vermieter einen entsprechenden Nachweis vorzulegen und bei der Ortung des Fahrrads mitzuwirken.
12.4. Der Mieter hat die Umstände eines Schadensfalls wahrheitsgemäß darzustellen. Der Vorfall ist von den Parteien oder, soweit erforderlich, vom Mieter in einem Schadensformular oder einer schriftlichen Niederschrift festzuhalten.
12.5. Der Mieter hat bei der Dokumentation des Vorfalls mitzuwirken und – sofern dies gefahrlos möglich ist – insbesondere Fotos vom Ort, vom Fahrrad sowie von Schäden oder fehlenden Gegenständen anzufertigen.
13. Rückgabe des Fahrrads
13.1. Der Mieter hat das Fahrrad zusammen mit sämtlichem Zubehör zu dem im Mietvertrag festgelegten Zeitpunkt und an dem dort bestimmten Ort zurückzugeben.
13.2. Das Fahrrad ist sauber und in einem ohne Weiteres überprüfbaren Zustand zurückzugeben. Staub infolge normaler Nutzung stellt keine Vertragsverletzung dar.
13.3. Wird das Fahrrad schlammig, übermäßig verschmutzt oder in einem Zustand zurückgegeben, der eine besondere Reinigung durch den Vermieter erfordert, ist der Vermieter berechtigt, die in der Preisliste festgelegte Reinigungs- und Wartungsgebühr zu berechnen.
13.4. Das Fahrrad darf nicht mit einem Hochdruckreiniger gereinigt werden. Der Mieter haftet für Schäden, die durch Hochdruckreinigung, unsachgemäße Reinigung oder Eindringen von Wasser in das elektrische System entstehen.
13.5. Bei Rückgabe überprüft der Vermieter den Zustand des Fahrrads und des Zubehörs. Schäden, fehlende Gegenstände, übermäßige Verschmutzung, verspätete Rückgabe sowie alle für die Abrechnung der Kaution relevanten Umstände werden im Übergabeprotokoll oder in einer gesonderten schriftlichen Niederschrift festgehalten.
13.6. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, hat der Mieter bei einer Rückgabe vor Ablauf der Mietdauer keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Mietpreises.
13.7. Der Mieter ist nicht berechtigt, das Fahrrad oder dessen Zubehör wegen tatsächlicher oder vermeintlicher Ansprüche, Einwendungen oder Forderungen gegen den Vermieter zurückzubehalten. Solche Ansprüche können unabhängig von der Rückgabepflicht gesondert geltend gemacht werden.
14. Verspätete Rückgabe
14.1. Eine Rückgabe gilt als verspätet, wenn der Mieter das Fahrrad nicht bis zu dem im Mietvertrag festgelegten Rückgabezeitpunkt zurückgibt. Der Mieter hat den Vermieter über jede Verspätung unverzüglich zu informieren.
14.2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gewährt der Vermieter folgende Kulanzzeit: 30 Minuten bei stundenweiser Miete und 1 Stunde bei tageweiser Miete.
14.3. Überschreitet die Verspätung die jeweilige Kulanzzeit, ist der Vermieter berechtigt, die in der Preisliste festgelegte Verspätungsgebühr zu berechnen.
14.4. Entstehen dem Vermieter durch die Verspätung zusätzliche Schäden oder Kosten oder wird dadurch die Leistung gegenüber einem anderen Mieter verhindert, ist der Vermieter berechtigt, den nachgewiesenen, über die Verspätungsgebühr hinausgehenden Schaden geltend zu machen.
14.5. Gibt der Mieter das Fahrrad nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der Mietdauer zurück und arbeitet er nicht mit dem Vermieter zusammen, ist der Vermieter berechtigt, die zum Auffinden und zur Wiedererlangung des Fahrrads erforderlichen Maßnahmen zum Schutz seines Eigentums sowie behördliche und rechtliche Maßnahmen einzuleiten.
14.6. Die Mietdauer kann nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters und vorbehaltlich der Verfügbarkeit verlängert werden. Der Mieter hat die gewünschte Verlängerung vor Ablauf der Mietdauer telefonisch mit dem Vermieter abzustimmen und anschließend per E-Mail zu bestätigen. Die Verlängerung gilt erst als angenommen, wenn der Vermieter sie per E-Mail bestätigt, die Rechnung über die Verlängerungsgebühr ausstellt und der Mieter die in der Preisliste festgelegte Verlängerungsgebühr bezahlt. Mit dem Antrag auf Verlängerung erkennt der Mieter an, dass dessen Annahme eine zusätzliche Zahlungspflicht begründet.
15. Haftung, Schäden und Schadenstragung
15.1. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden und Kosten, die aus einer Vertragsverletzung des Mieters, einer unsachgemäßen Nutzung durch Mieter oder Nutzer, fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten, einem Verstoß gegen Verkehrsvorschriften oder einem Verstoß gegen die in diesen AGB oder im Mietvertrag festgelegten Nutzungs- und Sicherungspflichten entstehen.
15.2. Die Haftung des Mieters umfasst insbesondere den Verlust, das Fehlen von Teilen oder die Beschädigung des Fahrrads oder seines Zubehörs; dem Mieter zurechenbare Umstände im Zusammenhang mit Diebstahl oder Unterschlagung; Schäden am Akku, Ladegerät, GPS-Gerät oder elektrischen System; Schäden durch unsachgemäßen Transport; sowie Bußgelder, Zuschläge oder sonstige Kosten, die dem Vermieter aufgrund des Verhaltens des Mieters oder Nutzers auferlegt werden.
15.3. Normale Abnutzung infolge bestimmungsgemäßer Nutzung gilt nicht als Schaden.
15.4. Der Mieter ist von der Haftung befreit, wenn er nachweist, dass der Schaden weder durch das Verhalten des Mieters oder Nutzers noch durch unsachgemäße Nutzung des Fahrrads oder einen Umstand aus dem Verantwortungsbereich des Mieters verursacht wurde.
15.5. Die Schadenshöhe wird vom Vermieter unter Berücksichtigung der Art des Schadens, der voraussichtlichen oder tatsächlichen Reparatur- oder Ersatzkosten, der Wertminderung und, soweit erforderlich, eines Angebots eines Servicebetriebs oder Händlers ermittelt. Der Vermieter informiert den Mieter über die Grundlage der Berechnung.
15.6. Der Mieter hat die Kosten der Reparatur oder des Ersatzes des Fahrrads oder eines Zubehörteils zu erstatten. Ist eine wirtschaftliche Reparatur nicht möglich oder liegt Zerstörung, Verlust oder Nichtrückgabe vor, hat er den Wiederbeschaffungswert sowie die damit verbundenen nachgewiesenen Kosten zu erstatten.
16. Versicherung
16.1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben ist, erbringt der Vermieter keine Versicherungsleistungen.
16.2. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass es in seiner Verantwortung liegt, für die Nutzung des Fahrrads eine von ihm für erforderlich gehaltene Unfall-, Kranken-, Sach- oder Haftpflichtversicherung für sich selbst und gegebenenfalls für den benannten Nutzer abzuschließen.
17. Buchung, Stornierung und Änderungen
17.1. Möchte der Mieter einen zuvor vereinbarten Miettermin ändern oder stornieren, hat er den Vermieter so früh wie möglich zu informieren. Der Vermieter ist nur im Rahmen der Verfügbarkeit verpflichtet, einer gewünschten Änderung nachzukommen. Bei einer Vorabbuchung berechnet der Vermieter die in der Preisliste festgelegte Gebühr, die auf den Mietpreis angerechnet wird.
17.2. Erscheint der Mieter nicht zum gebuchten Zeitpunkt oder übernimmt er das Fahrrad aus einem von ihm zu vertretenden Grund nicht, ist der Vermieter berechtigt, die Vorabbuchung zu stornieren. In diesem Fall wird die bereits gezahlte Vorabbuchungsgebühr nicht zurückerstattet. Der Mieter kann die Vermietung spätestens 72 Stunden vor Beginn der Mietdauer kostenlos stornieren; in diesem Fall wird die Vorabbuchungsgebühr zurückerstattet.
17.3. Der Vermieter ist berechtigt, die Vermietung oder Vorabbuchung ohne Schadensersatzpflicht zu stornieren oder zu ändern, wenn dies aufgrund außergewöhnlicher Wetterbedingungen, technischer Störungen, Unfallgefahr, fehlender Verfügbarkeit oder anderer Umstände außerhalb seines Einflussbereichs (höhere Gewalt) gerechtfertigt ist. In diesem Fall bietet der Vermieter nach Möglichkeit einen Ersatztermin, ein anderes Fahrrad oder eine andere angemessene Lösung an; ist dies nicht möglich, wird eine bereits gezahlte Vorabbuchungsgebühr zurückerstattet.
18. Gewährleistung
18.1. Der Vermieter gewährleistet, dass das Fahrrad bei Übergabe für die bestimmungsgemäße Nutzung geeignet ist.
18.2. Der Mieter kann wegen optischer Mängel oder Schäden, die die bestimmungsgemäße Nutzung des Fahrrads nicht beeinträchtigen und bei Übergabe bekannt waren oder im Übergabeprotokoll festgehalten wurden, keine Ansprüche geltend machen.
18.3. Wird das Fahrrad während der Mietdauer aus einem Grund unbenutzbar, den weder der Mieter noch der Nutzer zu vertreten hat, verfährt der Vermieter gemäß Abschnitt 11.
18.4. Der Vermieter haftet nicht, wenn die Nutzung des Fahrrads durch einen Umstand verhindert wird, den der Mieter oder Nutzer zu vertreten hat, insbesondere durch unsachgemäße Nutzung, ungeeignete Routenwahl, unzureichende körperliche Verfassung, unsachgemäßen Umgang mit dem Akku oder durch Wetter-, Straßen- oder sonstige Bedingungen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat.
19. Datenschutz
19.1. Die Einzelheiten der Verarbeitung personenbezogener Daten des Mieters und gegebenenfalls des Nutzers sind in der Datenschutzerklärung des Vermieters geregelt.
20. Beschwerdebearbeitung
20.1. Der Mieter kann Beschwerden im Zusammenhang mit der Vermietung, dem Fahrrad oder den Dienstleistungen des Vermieters über die in Abschnitt 1 angegebenen Kontaktdaten einreichen.
20.2. Der Vermieter prüft mündliche Beschwerden nach Möglichkeit unverzüglich und schafft erforderlichenfalls Abhilfe. Ist eine sofortige Prüfung nicht möglich oder ist der Mieter mit der Bearbeitung nicht einverstanden, fertigt der Vermieter eine schriftliche Niederschrift an.
20.3. Auf eine schriftliche Beschwerde erteilt der Vermieter innerhalb von 30 Tagen nach Eingang eine inhaltliche schriftliche Antwort. Wird die Beschwerde zurückgewiesen, begründet der Vermieter seinen Standpunkt.
20.4. Im Falle einer Verbraucherstreitigkeit ist der Mieter berechtigt, sich an eine Schlichtungsstelle zu wenden. Die für das Komitat Zala zuständige regionale Schlichtungsstelle ist die Schlichtungsstelle des Komitats Győr-Moson-Sopron (Győr-Moson-Sopron Vármegyei Békéltető Testület). Sitz und Postanschrift: 9021 Győr, Szent István út 10/A., Ungarn; Telefon: +36 96 520 217; E-Mail: bekelteto.testulet@gymsmkik.hu; Website: www.bekeltetesgyor.hu.
21. Änderung der AGB
21.1. Der Vermieter ist berechtigt, diese AGB einseitig zu ändern.
21.2. Änderungen dieser AGB berühren bereits abgeschlossene Mietverträge nicht, sofern die Parteien nicht gemeinsam schriftlich etwas anderes vereinbaren.
21.3. Für jedes Mietverhältnis gelten der Mietvertrag und die Fassung dieser AGB, die der Mieter bei Unterzeichnung des Mietvertrags akzeptiert hat.
22. Schlussbestimmungen
22.1. Für Fragen, die weder in diesen AGB noch im Mietvertrag geregelt sind, gilt ungarisches Recht, insbesondere die Bestimmungen des Gesetzes Nr. V von 2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch.
22.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
22.3. Unterlässt oder verzögert der Vermieter die Durchsetzung eines Rechts, stellt dies keinen Verzicht auf dieses Recht dar.
22.4. Die Parteien bemühen sich, Streitigkeiten vorrangig im Wege einer einvernehmlichen Abstimmung beizulegen.
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